Faltblatt der WSV zur Unfallgefahr bei niedrigen Brücken
Wir von der Bürgerinitiative IG Oelinger Hafen wundern uns schon lange nicht mehr über widersprüchliche Entscheidungen von Behörden.
Zum Beispiel die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Einerseits fördert sie den Bau eines Containerhafens in Bohmte mit 6,4 Mio. €, gleichzeitig warnt sie in einem Extra-Faltblatt:
"Im dicht besiedelten Ruhrgebiet kreuzt eine Vielzahl von Straßen- und Eisenbahnbrücken die Kanäle. Allein auf dem 45 km langen Rhein-Herne-Kanal gibt es davon fast 100 Bauwerke. Diese
Brücken erreichen
überwiegend eine nach heutigem Ausbauzustand vorgegebene Durchfahrtshöhe von 5,25 m. Sie erlauben zwar den zweilagigen Container-Verkehr, aber ihren Steuerstand müssen große Schiffe
dennoch rechtzeitig einfahren. Annähernd 80 Brücken über die Kanäle im Ruhrgebiet und auf der Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals weisen eine Durchfahrtshöhe von weniger als 5,25 m
auf".
5,25 Meter sind also die Mindesthöhe für zweilagige Containertransporte in der Binnenschifffahrt. Und zweilagige Containertransporte sind die Mindestgröße für wirtschaftliche Transporte.
Die logische Konsequenz: Containertransporte funktionieren auf den Strecken nicht.
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