Protokoll und Urteil der OVG-Verhandlung am 18.7.2019
Am Donnerstag wurde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg über den Bebauungsplan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte verhandelt. Das OVG hatte den Plan aus formalen Gründen gekippt und für ungültig erklärt.
Und wie geht's jetzt weiter?
Das OVG hat zwar keine Revision zugelassen, was die Gemeinde Bohmte aber durch eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten kann. Die Frist dafür beginnt erst mit Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe und beträgt einen Monat. Danach ist die Beschwerde innerhalb eines weiteren Monats zu begründen. Bis eine Entscheidung ergeht, können also weitere Monate vergehen.
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Seppi (Donnerstag, 25 Juli 2019 09:46)
Schön das ihr gegen diesen bescheuerten hafen geklagt und sogar gewonnen habt. Es wird spannend sein wie die Reaktionen des Etablissements ausfallen
Helmut (Donnerstag, 25 Juli 2019 14:31)
Der Hafen kommt also nicht? Oder was bedeutet das? Wie geht es jetzt weiter?
Treckerfahrer (Donnerstag, 25 Juli 2019 15:54)
Mich würde mal interessieren, ob die HWL irgendein Verfahren gewonnen hat. ich kenne 3. Gegen Zerhusen wegen der Subventionen, gegen Zerhusen wegen dem Hafenkran und jetzt die OVG-Sache. Alles verloren. Ob die daraus lernen? Oder müssen wir daraus lernen und stärker darauf achten, was die Verwaltungen sich an abenteurelichen Sachen ausdenken?