Einwände bis zum 22. Januar möglich
Die Gemeinde Bohmte ändert zum zweiten Mal den B-Plan Nr. 109, um zwei "Sondergebiete Biomethangasanlage" dort einzurichten. Die Pläne liegen im Rathaus aus und sind online einsehbar. Bis zum 22. Januar können Bürger Einwände dazu formulieren.
Zur geplanten Biomethangasanlage hatten wir uns bereits geäußert. Vor allem kritisieren wir die Schönfärberei des Projekts. Wie überall gibt es auch hier Vor- und Nachteile. Weil aber die Nachteile pauschal ignoriert und mögliche Vorteile über den grünen Klee gelobt werden, macht uns das misstrauisch.
Denn es ist nicht Aufgabe von Politik und Verwaltung, einseitig Vorhaben der Industrie zu pushen. Politiker und Verwaltungen dienen dem "allgemeinen Interesse", was zumindest eine halbwegs neutrale Positionierung bedeutet.
Die können wir weder bei der geplanten Biomethangasanlage noch bei dem gesamten Hafenprojekt erkennen.
In der Vergangenheit haben wir die bittere Erfahrung machen müssen, dass die Verantortlichen aus Politik und Verwaltung unsere Bedenken zum Bohmter Hafenprojekt konsequent ignorieren. Beispielsweise unsere Fragen vom Dezember 2022: Keine Antwort. Oder unsere ziemlich klar und deutlich ausgesprochene Behauptung "Die HWL-GmbH lügt". Einen Vorwurf, den normalerweise keiner auf sich sitzen lassen würde - vor allem Politiker oder Verwaltungsleute nicht, die ihre Arbeit halbwegs neutral und sachlich machen wollen. Und die HWL-GmbH als direkt angegriffene Stelle eigentlich erst recht nicht.
Aber auch hier: Keine Antwort.
Unser Problem: Wir haben keine Macht, kein Geld, keine Lobby, um unsere Interessen durchzusetzen. Und das zentrale Medium unserer Region um Öffentlichkeit herzustellen, die Neue Osnabrücker Zeitung, weigert sich, auch nur die kleinste Kritik zum Hafen zu bringen. Im Gegenteil, die NOZ singt unkritisch und voller Lob das Lied der Macht.
Das, was wir hier erleben müssen, ist blanke Machtpolitik.
Einwände, die im Rahmen eines Bauleitverfahrens eingewendet werden, dürfen nicht ignoriert werden. Daher besteht hier zumindest die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Ob diese Einwände aber auch angemessen bewertet werden, ist eine andere Sache. Vor Gericht haben wir da unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Beim B-Plan Nr. 99 konnte das Gericht den Einwänden folgen und erklärte die Planung für ungültig, beim B-Plan Nr. 109 leider nicht.
Trotzdem: Wenn keine Einwände erhoben werden, kann man sie auch nicht vor Gericht bringen. Daher plädieren wir sehr dafür, Bedenken zu formulieren und bis zum 22. Januar 2024 an die Gemeinde Bohmte zu schicken.
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Das bringt doch nichts (Sonntag, 24 Dezember 2023 17:38)
Das bringt doch nichts, die bügeln doch immer alle Einwände einfach ab. Ich habe noch nie erlebt, dass eine Planung aufgrund von Bürgereinwänden fallengelassen worden ist. Da wird immer irgendein Dreh gefunden damit das doch noch geht. Selbst wenn Gerichte gegen die Planung urteielen, wird diese Planung kurzerhand "geheilt".
Das wars dann aber auch.
Bürger und Politik, das ist eine ganz ganz bittere Geschichte.