(zu) späte Bürgerbeteiligung

Im Hafen wird ohne Baugenehmigung gebaut

Baustelle am Hafen, 3. Juni 2024
Baustelle am Hafen, 3. Juni 2024

Direkt neben dem Bohmter Hafen wird seit einiger Zeit gebaut. Ohne Baugenehmigung und ohne gültigen Bebauungsplan, dafür aber mit beträchtlicher Lärmentwicklung. An Stelle einer Baugenehmigung hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg am 19.02.2024 eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn unter folgenden Bedingungen

erteilt:

  1. Es ist mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers zu rechnen.
  2. Es besteht ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem Vorhaben.
  3. Der Antragsteller verpflichtet sich, den früheren Zustand wiederherzustellen, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird.

An Punkt 1 besteht kein Zweifel, weil Kommune und Landkreis am Hafen beteiligt sind und das Projekt sehr intensiv und leider auch sehr einseitig bewerben. Es gibt eine sehr, sehr große Nähe zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörden (s.u.). Für Zweifel ist da kein Platz, eine Genehmigung ist wahrscheinlich. Allerdings kann diese Genehmigung vor Gericht noch scheitern, wie z.B. der B-Plan Nr. 99, der nach Klagen von

Bürgern vom OVG in Lüneburg für ungültig erklärt worden war.

Um für Punkt 2 ein öffentliches Interesse zu begründen, hätte eine zertifizierte Klimabilanz erstellt werden müssen. Was leider nicht geschehen ist. Daher reduziert sich dieser Punkt auf das „berechtigte Interesse“ des Antragstellers. Wie diese Berechtigung bemessen und bewertet wird, bleibt rätselhaft. Das Fehlen dieser Kriterien bedeutet, dass die Behörde simpel und kritiklos dem Wunsch des Antragstellers folgt.

Punkt 3 ist besonders interessant. Antragstellerin ist die Fa. ND-Energie GmbH & Co. KG, womit das Haftungsrisiko für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auf das Stammkapital der GmbH (mind. 25.000,- €) begrenzt wird. Laut Handelsregister hält der Geschäftsführer, Rainer Aschenbroich, als Kommanditist lediglich Anteile in Höhe von 50,-

(Fünfzig) Euro! Wenn es zu einem Rückbau kommen müsste, würde dieses Kapital nicht im Ansatz dafür reichen und die Öffentliche Hand müsste einspringen. Das Oldenburger Gewerbeaufsichtsamt hat zwar seine Genehmigung mit einem potenziellen Rückbau verknüpft, jedoch, ohne Garantien oder Nachweise über die dazu nötigen Summen zu fordern. Es ist daher ziemlich unrealistisch, dass die Rückbau-Forderung tatsächlich erfüllt wird. Was diese Forderung reichlich hohl erscheinen lässt.

In diesem Zusammenhang fällt auch eine große Nähe zwischen Behörde und Antragsteller auf. Nachdem wir uns erkundigt hatten, wieso mit dem Bau bereits begonnen wurde, obwohl keine Baugenehmigung vorliegt, leitete das Oldenburger Gewerbeaufsichtsamt unsere Anfrage sofort an den Antragsteller weiter, was die gebotene Distanz zum Antragsteller und damit die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidung fraglich erscheinen lässt.

Nach seiner Entscheidung ließ sich das Gewerbeaufsichtsamt drei Monate Zeit, bevor nun die Öffentlichkeit beteiligt wird. Drei Monate, die der Antragsteller eilig genutzt hat, um schon mal möglichst viel zu bauen.

In der Summe entsteht der Eindruck, dass hier Fakten geschaffen werden, die eine unbefangene Beurteilung von Einwänden aus der Öffentlichkeit behindern. Wie sollen denn Behörden, Kreis und Gemeinde Einwände sachgerecht und unabhängig abwägen, wenn bei einer negativen Entscheidung Kosten in Millionenhöhe auf sie zu kommen würden? Da ist kein faires Verfahren mehr möglich. Das riecht doch alles sehr, sehr fischig!

Trotzdem wird nun die Öffentlichkeit beteiligt, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hinweis zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist allerdings sehr gut versteckt und weder auf den Seiten des Kreises noch der Gemeinde Bohmte, sondern lediglich über das Oldenburger Gewerbeaufsichtsamt oder das niedersächsische Ministerialblatt zu finden.

Danach liegen die Baupläne vom 29. Mai bis einschließlich 01. Juli 2024 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, Zimmer 433, und bei der Gemeinde Bohmte, Rathaus, Bremer Straße 4, 49163 Bohmte, Zimmer2.05, während der Dienststunden aus. Im Internet werden sie leider gar nicht gezeigt.

Wir empfehlen sehr, sich die Pläne anzuschauen und Bedenken und Einwände zu formulieren. Auch Bedenken, die sich auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens beziehen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0