Unsere Klage gegen den Bebauungsplan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte war erfolgreich. Am 18. Juli 2019 wurde der Plan vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für unwirksam erklärt.
Auf unserer Blog-Seite haben wir mehrere aktuelle Berichte dazu veröffentlicht:
Erster kurzer Bericht direkt vom 18. Juli
Ausführlicher Bericht mit Pressestimmen vom 19. Juli
Protokoll der mündlichen Verhandlung (24. Juli)
Urteilsbegründung des OVG (1. August)
Interessanterweise scheint das die HWL-GmbH nicht davon abzuhalten, trotzdem ihre Containerhafen-Planung weiter zu verfolgen. Am 1. August hat sie zu einem "Scoping-Termin" zur Verbereitung eines Planfeststellungsverfahrens geladen.
Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen.
Nachdem der B-Plan Nr. 99 für ungültig erklärt wurde, ist der B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III“ aus dem Jahr 2002 weiterhin gültig.
Da der geplante Containerhafen auf Bohmter Gebiet gebaut werden soll, ist die Gemeinde Bohmte für den Ablauf des ordnungsgemäßen Verfahrens zuständig. Sie hat daher ein Planungsbüro beauftragt, Entwürfe sowohl für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans als auch den Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ zu erstellen.
Diese Entwürfe wurden im November 2015 öffentlich ausgelegt und sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Falls der Link nicht mehr funktioniert, bieten wir die Unterlagen unten auch als Download an (gelbe Hervorhebungen durch uns).
Der Bebauungsplanentwurf sieht zwei "Sondergebiete" für die beiden Häfen, sowie mehrere Gewerbe- und Industrieflächen auf ca. 22 Hektar Fläche vor. In den Sondergebieten dürfen Einschränkungen, die für Gewerbe- und Industriegebiete gelten, teilweise überschritten werden. Das gilt vor allem für Lärmemissionen.
Die Planung wurde von verschiedenen Seiten noch vor der öffentlichen Auslegung kritisiert. Eine erste Entgegnung der Gemeinde dazu findet sich hier.
[Inzwischen (November 2017) hat die Gemeinde Bohmte einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 99 neu überplant. Der Bebauungsplan Nr. 109 betrifft den westliche Hafenbereich zwischen B51, Donaustraße und Mittellandkanal. Dort soll ein Futtermittel- und Schüttguthafen entstehen. Nicht überplant wird das Gebiet für den geplanten Containerhafen, also die Flächen östlich der Donaustr. bzw. des Wendebeckens.]