B-Plan Nr. 99 ist unwirksam!

Unsere Klage gegen den Bebauungsplan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte war erfolgreich. Am 18. Juli 2019 wurde der Plan vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für unwirksam erklärt.

Auf unserer Blog-Seite haben wir mehrere aktuelle Berichte dazu veröffentlicht:

Erster kurzer Bericht direkt vom 18. Juli

Ausführlicher Bericht mit Pressestimmen vom 19. Juli

Protokoll der mündlichen Verhandlung (24. Juli)

Urteilsbegründung des OVG (1. August)

 

Interessanterweise scheint das die HWL-GmbH nicht davon abzuhalten, trotzdem ihre Containerhafen-Planung weiter zu verfolgen. Am 1. August hat sie zu einem "Scoping-Termin" zur Verbereitung eines Planfeststellungsverfahrens geladen.

Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen.

B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III“ aus dem Jahr 2002
B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III“ aus dem Jahr 2002

Nachdem der B-Plan Nr. 99 für ungültig erklärt wurde, ist der B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III“ aus dem Jahr 2002 weiterhin gültig. 


Die offiziellen Bebauungsplan-Unterlagen

Da der geplante Containerhafen auf Bohmter Gebiet gebaut werden soll, ist die Gemeinde Bohmte für den Ablauf des ordnungsgemäßen Verfahrens zuständig. Sie hat daher ein Planungsbüro beauftragt, Entwürfe sowohl für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans als auch den Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ zu erstellen.

Diese Entwürfe wurden im November 2015 öffentlich ausgelegt und sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Falls der Link nicht mehr funktioniert, bieten wir die Unterlagen unten auch als Download an (gelbe Hervorhebungen durch uns).

 

Der Bebauungsplanentwurf sieht zwei "Sondergebiete" für die beiden Häfen, sowie mehrere Gewerbe- und Industrieflächen auf ca. 22 Hektar Fläche vor. In den Sondergebieten dürfen Einschränkungen, die für Gewerbe- und Industriegebiete gelten, teilweise überschritten werden. Das gilt vor allem für Lärmemissionen.

Die Planung wurde von verschiedenen Seiten noch vor der öffentlichen Auslegung kritisiert. Eine erste Entgegnung der Gemeinde dazu findet sich hier.

 

[Inzwischen (November 2017) hat die Gemeinde Bohmte einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 99 neu überplant. Der Bebauungsplan Nr. 109 betrifft den westliche Hafenbereich zwischen B51, Donaustraße und Mittellandkanal. Dort soll ein Futtermittel- und Schüttguthafen entstehen. Nicht überplant wird das Gebiet für den geplanten Containerhafen, also die Flächen östlich der Donaustr. bzw. des Wendebeckens.]

 

Download
Bebauungsplan Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet"
Zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes
entworfen vom Planungsbüro Lux in Oldenburg
BP_99_Hafen-_und_Industriegebiet_Wittlag
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Erläuterungsbericht des Bebauungsplans Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet"
Textteil zum Bebauungsplan Nr. 99,
Planungsbüro Lux, Oldenburg
BebauungsplanNr99Erlaeuterungsbericht.pd
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Lärmkontingentierung auf den verschiedenen Flächen des Bebauungsplans Nr. 99
Lärmprognose und Lärmkontingentierung
Planungsbüro Lux, Oldenburg
Erl.bericht_BP_99_Laermkontingente_Entwu
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Verkehrsprognose zum Bebauungsplan Nr. 99
Prognose der durch die Planung zu erwartenden Verkehrszunahmen
ausgeführt vom Planungsbüro Lux, Oldenburg
Verkehrsuntersuchung__BP_99.pdf
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Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 99
Artenschutzbeitrag mit Untersuchungsergebnissen
aufgestellt von der Fa. Kortemeier Brokmann, Herford
150921_KBL_Artenschutzbeitrag.pdf
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Oberflächenentwässerungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 99
Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Schwerdhelm & Tjardes
Ent-Konzept_20151022.pdf
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13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bohmte
Zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes
13_FNP-Aend_Entwurf_2015-10-21(1).pdf
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“
Textteil der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“
13._FNP_Entwurf(1).pdf
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Abwägung der Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Erste Abwägung von Einwänden, hauptsächlich von Trägern öffentlicher Belange (Behörden), die vor der Auslegung der Pläne und der damit verbundenen privaten Einwände eingegangen sind.
_Anlage 6.BP 99 ABwaegung- Fruehzeitige
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Abwägung der Einwände nach der öffentlichen Auslegung
Abwägung aller eingegangenen Einwände und Beenken gegen den B-Plan Nr. 99
BP 99 ABwaegung Buergereinwaende.pdf
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