Da in diesem Fall eine Bundeswasserstraße betroffen ist, erfolgen notwendige Feinplanungen sowie die Erteilungen von Bau- und Betriebsgenehmigungen im Rahmen eines sogenannten Planfeststellungsverfahrens.
Durchführende Behörde ist in diesem Fall der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Oldenburg (NLWKL). Auch in einem Planfeststellungsverfahren gibt es (zeitlich befristete) Einspruchsrechte von Betroffenen und auch
hier gilt das Abwägungsgebot.
Am 1. August fand ein erster "Scoping-Termin" statt, bei dem es erst einmal (nur) darum ging, Umfang und Betroffenheit der Planung festzustellen. Der Termin war nichtöffentlich, wir konnten aber
als lokaler Vertreter des Osnabrücker Umweltforums bzw. dem Niedersächsischen Landesbüro für Naturschutz (LaBüN) teilnehmen.
Der Termin fand statt, obwohl mit dem B-Plan Nr. 99 die Grundlage dafür weggefallen ist. Folglich hielt sich das Engagement dafür in Grenzen, Viele empfanden den Termin als überflüssig. Es soll
die weitere Entwicklung abgewartet werden.