"Trimodal an zwei Standorten"?

Die Hafen-Wittlager-Land-GmbH (HWL) prägte den seltsamen Begriff: "trimodal an zwei Standorten", um das Anforderungsprofil aus dem nieder-sächsischen Landes-Raumordnungsprogramm an ihren geplanten Standort in Bohmte zu erfüllen.

"Trimodal" ist ein Begriff aus dem "kombinierten Verkehr" (KV). Darunter fallen Transporte, die auf mehreren verschiedenen Verkehrsträgern erfolgen, z.B. auf Schiene, Straße, oder Wasserstraße. Der KV entwickelte sich seit den 1960er Jahren durch die Entwicklung standardisierter Container, die relativ problemlos auf Züge, LKWs oder Schiffe umgeladen werden können.

Als „trimodal“ werden die Umschlagsmöglichkeiten eines Hafens  bezeichnet, wenn Waren zum Weitertransport nicht lediglich zwischen zwei ("bimodal"), sondern drei unterschiedlichen Verkehrsträgern umgeschlagen werden können. Also zwischen WasserStraße oder Schiene.

Warum ist die von der HWL-GmbH benutzte Formulierung: „trimodal an zwei Standorten  falsch und irreführend?

„Trimodalität“ ist eine direkte Folge der technischen Möglichkeiten innerhalb eines Standortes. Wenn es in einem Hafen keine Schienenanbindung gibt, dann kann lediglich auf LKWs, aber nicht auf Züge umgeschlagen werden. Und wenn ein Bahnhof keinen Schiffsanlieger hat, nicht auf Schiffe. Beide Standorte sind dann "bimodal".

Für den geplanten HWL-Standort in Bohmte ist kein Gleisanschluss geplant. Zwischen den beiden Standorten Bohmte und Osnabrück liegt eine Strecke von 20,2 km auf öffentlichen Straßen. Um in Bohmte Waren auf die Schiene umladen zu können, müssen sie erst einmal auf LKWs verladen und 20 km weit nach Osnabrück gefahren werden, damit sie dort auf den Schienen-verkehr umgeladen werden können.

Ein solches Vorgehen widerspricht der oben vorgestellten Definition von "trimodal". Die Formulierung ist schlichtweg falsch, denn es handelt sich bei dieser Konstuktion keinesfalls um einen "trimodalen" Standort, sondern ganz einfach um zwei simple "bimodale" Standorte.

Immer noch falsch, aber wenigstens halbwegs nachvollziehbar wäre dieser Trimodalitätsversuch, wenn es sich wenigstens um eine Firma mit zwei Standorten handeln würde.

Dem ist aber nicht so, wie die Aussage des Bohmter Bürgermeisters und Mitgeschäftsführers der HWL, Klaus Goedejohann, zeigt:

"Die Standorte sind vollkommen voneinander getrennt"  (öffentliche Veranstaltung am 3. Juni 2015 in Stirpe).

Was der andere Geschäftsführer der HWL, Siegfried Averhage, umgehend zu revidieren versuchte :

"In der Diskussion am 3. Juni entstand der Eindruck, dass in Osnabrück die Erträge erzielt werden und am Standort Bohmte nur die Aufwendungen entstehen würden, weil erhebliche Investitionen zu tätigen sind. Hierzu hat Herr Goedejohann klargestellt, dass die Investitionen in beide Standorte vollkommen voneinander getrennt sind. An beiden Standorten entstehen Aufwendungen durch Investitionen, die durch entsprechende Betriebserlöse im Rahmen des jeweiligen Betriebs erwirtschaftet werden müssen. Insofern sind bei beiden Standorten die Bedingungen identisch." (Quelle)

Unserer Meinung nach bestätigt das Schreiben aber eher unsere Auffassung, als dass sie sie widerlegt. Denn es bestätigt nicht nur die räumliche Trennung der beiden Standorte, sondern auch deren wirtschaftliche.

 

Wie sollte es auch anders sein. Der Osnabrücker Hafen wird von der "Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft Region Osnabrück mbH" (EHB) betrieben, einer Tochterfirma der Stadtwerke Osnabrück. Der Bohmte Hafen soll von der HWL als Entwicklungsgesellschaft finanziert, aber von einer noch zu ermittelnden dritten Betreibergesellschaft betrieben werden.

 

Wenn nun die EHB schon für den Job in Bohmte gesetzt wäre, wie es anfangs anscheinend auch geplant und Grundidee der EHB-Gründung gewesen war, dann wäre damit vielleicht tatsächlich die Trimodalitäts-Geschichte ein bisschen einfacher zu erklären. Dann wäre aber zugleich das gesamte Projekt gefährdet, weil bei der der öffentlichen Förderung der Fördermittelempfänger nicht gleichzeitig Betreiber sein darf. Ab einer bestimmten Höhe ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für die Auswahl der Betreiberfirma notwendig.

 

Also: Entweder versucht man die Forderung: "trimodal" zu erfüllen, wozu zumindest eine wirtschaftliche Einheit der Betreiber notwendig wäre, und verzichtet auf öffentliche Fördermittel - oder man greift Fördermittel ab, trennt die Betreiber, und kann damit nicht mehr "trimodal" sein.

 

Beides geht nicht.

 

Zum Begiff "trimodal" s. auch Wikipedia: Kombinierter Verkehr